Reisepass oder Personalausweis?
An französischen Grenzen muss jeder Ausländer einen Reisepass vorzeigen, der im Heimatland ausgestellt wurde. Für Staatsangehörige der Europäischen Union reicht ein Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises sollte über die Aufenthaltsdauer hinausgehen.
Visum. Wer benötigt eins?
Für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz, sowie für deren Familienmitglieder gelten folgende Bestimmungen:
- Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz benötigen kein Visum für die Einreise nach Frankreich unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes.
- Familienangehörige von Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz (Lebensgefährten, minderjährige Kinder, Pflegepersonen) unterliegen den gleichen Einreisebestimmungen wie andere Personen mit gleicher Staatsbürgerschaft. Staatsangehörige aus anderen als oben aufgelisteten Ländern benötigen ein Visum für den Frankreichaufenthalt.
Wie erhalten Sie ein Visum?
Nehmen Sie Kontakt mit einem französischen Konsulat in Nähe Ihres Wohnsitzes auf. Möglicherweise wird man Sie an ein Campus France Büro weiterleiten, da dort alle Visaanfragen für Studierende in Frankreich bearbeitet werden. Im Normalfall werden Sie folgende Unterlagen benötigen:
- einen gültigen Reisepass,
- eine Anmeldebestätigung Ihres Französischkurses,
- Belege über Ihren Lebensunterhalt,
- und immer häufiger jetzt auch eine Bestätigung Ihrer Unterkunft mit Personalausweis Ihrer Gastfamilie oder aber eine Unterkunftsbescheinigung für ein Studentenwohnheim.
Vorsicht! Sie haben kein gesetzliches Anrecht auf ein Visum! Das Visum kann abgelehnt werden, auch wenn Sie davon überzeugt alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt zu haben. Die Ausstellung eines Visums ist ein „Staatsakt“, der keine Rechtfertigung verlangt und gegen den man keinen Einspruch erheben kann.
Kurz- oder Langzeitaufenthalt?
1. Kurzzeit-Visum für Studenten:
Dieses Visum ermöglicht Ihnen bis zu 3 Monaten in Frankreich zu studieren bzw. an einem Französischkurs teilzunehmen. Mit diesem Visum benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis und es kann nicht verlängert werden.
2. Langzeit-Visum für Studenten:
2.1. Le visa de long séjour temporaire pour études
Dieses Visum ermöglicht Ihnen 3 bis 6 Monate an einem Programm einer öffentlichen oder privaten Schule teilzunehmen. Es kann nicht verlängert werden und Sie benötigen keine weitere Aufenthaltserlaubnis.
2.2. Le visa de long séjour pour études
Dieses Visum ist für Studierende bestimmt, die länger als 6 Monate an einem Programm einer öffentlichen oder privaten Schule teilnehmen. Nach den ersten 2 Monaten Ihres Frankreichsaufenthalts haben Sie die Möglichkeit eine einjährige Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dieser Antrag muss bei der für den Wohnsitz zuständigen Préfecture eingereicht werden. Ihre Aufenthaltserlaubnis kann nach einem Jahr erneuert werden.
Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/services-formulaires_831/espace-etudiants_12793/etudier-france_12794/demarches-administratives_12818/visas-etudiants_27131.html